Die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht sorgt ab 1. Januar 2017 für mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Eigentümer von vermietetem Wohnraum sollten dabei mögliche rechtliche Konsequenzen im Blick haben, denn während sie für den Einbau der Rauchwarnmelder verantwortlich sind, obliegt die jährliche Wartung den Mietern. Welche Folgen hat das in der Praxis? Wer haftet im Schadensfall? Wie verhalten sich die Versicherungen?
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